Mit dem Restrukturierungsplan kann der Schuldner nach zustimmender Mehrheitsentscheidung der Planbetroffenen in Rechte und Forderungen von Gläubigern eingreifen bzw. diese gestalten. Die Abstimmung der Betroffenen über den Plan kann in einem gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin durchgeführt werden.
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