Die Stabilisierung bewirkt keine Sanierung von Unternehmen. Durch die Möglichkeit, Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und der (Sicherheiten-)Verwertung zur Aussetzung zu bringen, kann sie dem Unternehmen aber helfen, den Verfahrensablauf bis zur Umsetzung des Restrukturierungsplans ohne wirtschaftliche Schädigung zu überstehen. Wäre es einzelnen Gläubigern möglich, betriebliche Gegenstände zu verwerten und der Fortführung zu entziehen, könnte das Restrukturierungsverfahren sonst in einem frühen Stadium scheitern.
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