Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme jeglicher Instrumente des modularen Systems des neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens ist die verpflichtende Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim zuständigen Restrukturierungsgericht. Durch diese tritt die Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache ein, ohne dass es hierfür einer gerichtlichen Entscheidung bedarf.
In formeller Hinsicht ist der Anzeige eine Vielzahl von Unterlagen zusätzlich beizufügen, um dem vom Gesetzgeber geforderten ausreichenden Informationsgehalt über das Restrukturierungsvorhaben in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Nach dem Willen des Gesetzgebers kann demnach nur derjenige die Instrumente in Anspruch nehmen, der die Ernsthaftigkeit seines Vorhabens dem Gericht ausreichend transparent präsentiert.
Gleichzeitig kann die Anzeige aber unter gewissen Voraussetzungen ihre Wirkung auch wieder verlieren.
Näheres erfahren Sie in diesem Newsletter.