Der Restrukturierungsplan ist das Herzstück des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens, den der Gesetzgeber zu Jahresbeginn mit dem StaRUG eingeführt hat. Mit ihm kann der Schuldner qua Mehrheitsentscheidung in Forderungen seiner Gläubiger eingreifen und diese umgestalten. Der Restrukturierungsplan ist dem Insolvenzplan der Insolvenzordnung nachempfunden, unterscheidet sich von diesem jedoch in wichtigen Punkten.
Näheres dazu erfahren Sie in diesem Newsletter.