Mit seinem Urteil vom 12. Januar 2022 hat der BGH nun etwas Klarheit darüber geschaffen, unter welchen Voraussetzungen Mieter von Gewerberäumen berechtigt sind, eine reduzierte Miete zu zahlen, wenn sie die Räume aufgrund hoheitlicher Schließungsanordnungen im Zuge der COVID-19-Pandemie nicht wie gewohnt nutzen konnten oder können. Das Urteil ist sowohl für gewerbliche Mieter selbst von wirtschaftlicher Bedeutung als auch für (vorläufige) Insolvenzverwalter von in die Insolvenz geratenen Gewerberaummietern.
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