Verursacht der Geschäftsführer einer GmbH, die ihrerseits die Geschäfte einer Kommanditgesellschaft führt, einen Schaden bei der Kommanditgesellschaft, ist fraglich, ob die Kommanditgesellschaft unmittelbar den GmbH-Geschäftsführer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann.
Lesen Sie dazu die aktuelle Entscheidung des II. Senats des Bundesgerichtshofs.