In Deutschland sind vorinsolvenzliche Restrukturierungen nach dem StaRUG seit dem 1. Januar 2021 möglich. Die zugrundeliegende Restrukturierungsrichtlinie der Europäischen Union wurde vom deutschen Gesetzgeber deutlich vor Ablauf der Umsetzungsfrist in nationales Recht überführt. Der italienische Gesetzgeber hatte – wie auch die Gesetzgeber anderer EU-Mitgliedstaaten – von der möglichen Fristverlängerung bis zum 17. Juli 2022 Gebrauch gemacht. Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 83 vom 17. Juni 2022 (Gazzetta Ufficiale Nr. 152 vom 1. Juli 2022) wurde die Umsetzung der Richtlinie 2019/1023 in Italien nun formal abgeschlossen. Hierbei hat der Gesetzgeber abermals umfangreich in den neuen, nunmehr am 15. Juli 2022 in Kraft tretenden codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza eingegriffen.
Wie das Frühwarnsystem und die präventiven Restrukturierungsrahmen in Italien künftig ausgestaltet sind und weshalb ihre Entstehung Erinnerungen an die griechische Mythologie und Penelope, die Frau des Odysseus, weckt, erfahren Sie in diesem Newsletter.