Neuerlicher Eingriff des italienischen Gesetzgebers zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie – oder: Penelope am Webstuhl

07. Juli 2022 Blog International

In Deutschland sind vorinsolvenzliche Restruktu­rierungen nach dem StaRUG seit dem 1. Januar 2021 möglich. Die zugrundeliegende Restrukturierungsrichtlinie der Europäischen Union wurde vom deutschen Gesetzgeber deutlich vor Ablauf der Umsetzungsfrist in nationales Recht überführt. Der italienische Gesetzgeber hatte – wie auch die Gesetzgeber anderer EU-Mitgliedstaaten – von der möglichen Fristverlängerung bis zum 17. Juli 2022 Gebrauch gemacht. Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 83 vom 17. Juni 2022 (Gazzetta Ufficiale Nr. 152 vom 1. Juli 2022) wurde die Umsetzung der Richtlinie 2019/1023 in Italien nun formal abgeschlossen. Hierbei hat der Gesetzgeber abermals umfangreich in den neuen, nunmehr am 15. Juli 2022 in Kraft tretenden codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza eingegriffen.

Wie das Frühwarnsystem und die präventiven Restrukturierungsrahmen in Italien künftig ausgestaltet sind und weshalb ihre Entstehung Erinnerungen an die griechische Mythologie und Penelope, die Frau des Odysseus, weckt, erfahren Sie in diesem Newsletter.

Dr. Johannes Heck

Avvocato stabilito (Europäischer Rechtsanwalt, zugelassen in Italien)

Rechtsanwalt

I. Italienische Insolvenzrechtsreform zwischen europäischen Leitmotiven und pandemischen Nöten

Das mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 14 vom 12. Januar 2019 eingeführte neue italienische Insolvenzgesetzbuch (codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza, nachfolgend „c.c.i.i.“) sollte das vorläufige Ende der vom Jahr 2015 ausgehenden riforma Rordorf darstellen (vgl. hierzu unseren Newsletter vom 15. Februar 2019). Die Kodifikation konnte die europäischen Entwicklungen der jüngeren Zeit bereits umfassend berücksichtigen, die letztlich in der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz 2019/1023 vom 20. Juni 2019 mündeten. Vor dem Hintergrund der Parallelität von italienischem und europäischem Gesetzgebungsverfahren war mit dem Erlass des neuen codice die Hoffnung verbunden, die finale Richtlinienumsetzung in Italien mit wenigen korrigierenden Eingriffen bewirken zu können.

Diese Hoffnung wurde von der Pandemie und den mit ihr einhergehenden wirtschaftspolitischen Bedürfnissen durchkreuzt. Neben einigen kurzfristigen Eingriffen in die noch geltende legge fallimentare brachte die „Pandemiegesetzgebung“ auch eine mehrmalige Verschiebung des Inkrafttretens des neuen codice mit sich (ursprünglich 15. August 2020). Nach Art. 42 des Gesetzesdekrets Nr. 36 vom 30. April 2022 (Gazzetta Ufficiale Nr. 100 vom 30. April 2022) tritt der neue codice nunmehr – nach langer Odyssee – zum 15. Juli 2022 in Kraft.

Darüber hinaus wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 118 vom 24. August 2021 (Gazzetta Ufficiale Nr. 202 vom 24. August 2021) ein neues Sanierungsverfahren eingeführt, die sog. composizione negoziata della crisi („verhandlungsweise Beilegung der Krise“; vgl. hierzu unseren Newsletter vom 27. August 2021).

II. Schaffung und Abschaffung der neuen Frühwarnsysteme

Mit Blick auf die unionsrechtliche Entwicklung lag ein Schwerpunkt der riforma Rordorf auf dem Entwurf eines Frühwarnsystems (vgl. Art. 3 RL 2019/1023). Die seit langem diskutierte, auf französischen Spuren (procédures d’alerte) entstandene allerta sollte ein zentraler Baustein des neuen italienischen Insolvenzrechts sein. Von besonderem Interesse ist daher, dass mit dem Dekret Nr. 83/2022 die Pandemiegesetzgebung von 2021 umfänglich in den neuen codice integriert wird (Artt. 12–25undecies c.c.i.i. 2022). Die composizione negoziata della crisi tritt dabei an die Stelle des Frühwarnsystems bestehend aus allerta und composizione assistita della crisi, welches noch vor seinem Inkrafttreten (im Zuge der Pandemie auf 31. Dezember 2023 verschoben) schon wieder abgeschafft ist.

Die Abschaffung dieses innovativen, noch nicht in Kraft getretenen Normenkomplexes weckt Erinnerungen an die griechische Mythologie. In Erwartung der Heimkehr von Odysseus täuschte Penelope vor, zunächst ein Totentuch für ihren Schwiegervater Laërtes weben zu müssen, um ihre Verehrer abzuwehren. Über Nacht trennte Penelope – wie der italienische Gesetzgeber in Erwartung der Umsetzungsfrist – die getane Arbeit wieder auf und begann am nächsten Morgen von neuem.

Das nun (im metaphorischen Sinne) am Folgetag in den codice eingewebte Verfahren der composizione negoziata wirkt auf den ersten Blick flexibler, privatautonomer und kostengünstiger als das ursprüngliche Frühwarnsystem. So wird das Verfahren nicht mehr bei einer an den Handelskammern einzurichtenden dreiköpfigen Stelle (OCRI – Organismo di composizione della crisi d’impresa), sondern von einem einzigen unabhängigen Sanierungsexperten begleitet, der von einer an den Handelskammern einzurichtenden Stelle ernannt wird. Darüber hinaus wird für das neue Sanierungsverfahren gegenüber der allerta klargestellt, dass auch der insolvente Unternehmer das Verfahren durchlaufen kann, sofern denn noch eine Sanierungsperspektive gegeben ist (vgl. Art. 21 c.c.i.i. 2022). Zudem ist auf den eingeführten automatic stay hinzuweisen (Art. 18 c.c.i.i. 2022), den das ursprüngliche Frühwarnsystem noch nicht vorgesehen hatte (vgl. Art. 20 c.c.i.i. 2019).

Im Rahmen der überarbeiteten composizione negoziata werden die Meldemechanismen für qualifizierte institutionelle Gläubiger (Finanzamt und Sozialversicherungsbehörden) und Kreditinstitute gefestigt (Artt. 25novies, 25decies c.c.i.i. 2022). Diese Mechanismen weichen entscheidend von den ursprünglichen Meldepflichten der allerta ab, da keine Sanktionen für eine unterlassene Anzeige vorgesehen sind (so noch Art. 15 Abs. 1 c.c.i.i. 2019 mit dem Verlust der Vorrechte). Zudem erfolgt die Anzeige dieser Gläubiger ausschließlich gegenüber dem Unternehmer respektive dem Kontrollorgan der Gesellschaft (Artt. 25novies, 25decies c.c.i.i. 2022), nicht mehr gegenüber dem Verfahrensorgan zur Einleitung des Sanierungsverfahrens. Auch dies ist Ausdruck des privatautonomen Einschlags des Änderungsdekrets.

Hervorzuheben ist zudem, dass es keine automatische Verbindung mehr zwischen dem Scheitern des Frühwarnverfahrens und der Eröffnung des Liquidationsverfahrens gibt (so noch Art. 22 c.c.i.i. 2019). Das Frühwarnverfahren soll auf diese Weise nicht zur Vorkammer des Konkurses verkommen.

III. Weitere Anpassung der präventiven Restrukturierungsrahmen

Von besonderem Interesse sind die zahlreichen Neuerungen des Dekrets Nr. 83/2022 im Rahmen der präventiven Restrukturierungsrahmen i.S.v. Art. 4 RL 2019/1023. Diese finden vorweg auch rein terminologisch Einzug in den neuen codice. Art. 2 Abs. 1 lit. mbis c.c.i.i. 2022 bietet nunmehr eine Legaldefinition der sog. strumenti di regolazione della crisi e dell’insolvenza.

  • Einführung des piano di ristrutturazione soggetto ad omologazione

In das ohnehin gut gefüllte Verfahrenspanorama reiht sich infolge des Dekrets Nr. 83/2022 nunmehr auch der sog. piano di ristrutturazione soggetto ad omologazione („PRO“) ein; siehe Artt. 64bis–64quater c.c.i.i. 2022.

Dieser „genehmigungspflichtige Restrukturierungsplan“ soll nach dem gesetzgeberischen Willen insbesondere der Umsetzung der Artt. 9, 10 und 11 Abs. 1 RL 2019/1023 dienen. Dem Schuldner wird mit diesem Verfahren die Möglichkeit eingeräumt, in einem Restrukturierungsplan von den gesetzlichen Verteilungskriterien und Vorrechten abzuweichen (mit Ausnahme der Arbeitnehmer), sofern der Plan einstimmig von allen Gläubigerklassen angenommen wird. Diese Einstimmigkeit, die der Schuldner aus ex ante Sicht einzuschätzen hat, soll das Verfahren nach dem gesetzgeberischen Willen von den weiteren Verfahrensarten unterscheiden (insbesondere accordo di ristrutturazione dei debiti und concordato preventivo).

Das Verfahren steht dem sich im Zustand der crisi oder insolvenza befindlichen Unternehmer offen, der den Eröffnungsantrag im Einheitsverfahren nach Art. 40 c.c.i.i. einzureichen hat und während des gesamten Verfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter Aufsicht eines commissario giudiziale behält. Der erarbeitete Plan ist von einem unabhängigen Fachmann hinsichtlich dessen Umsetzbarkeit zu bestätigen (Art. 64bis Abs. 3 c.c.i.i. 2022). Die Aufgabe des Richters, dessen Genehmigung nach Art. 64bis Abs. 8 c.c.i.i. 2022 erforderlich ist, beschränkt sich in der Folge auf eine bloß formale Kontrolle.

  • Umgestaltung des präventiven Vergleichsverfahrens

Auch im Rahmen des concordato preventivo (präventives Vergleichsverfahren) sind zahlreiche Anpassungen erfolgt, die insgesamt der weiteren Umsetzung der Artt. 9, 10 und 11 RL 2019/1023 dienen. Besondere Beachtung verdient hierbei der gewandelte concordato in continuità aziendale (präventives Vergleichsverfahren mit Unternehmensfortführung).

Zunächst ist auf eine begrüßenswerte Vereinfachung hinsichtlich der Gläubigerbefriedigung hinzuweisen, die der Praxis deutlich mehr Spielraum eröffnet. Nach Art. 84 Abs. 3 c.c.i.i. 2022 hat der Vergleichsplan nun nicht mehr die vorrangige Befriedigung aus den im Rahmen der Unternehmensfortführung erwirtschafteten Erträgen vorzusehen (vgl. hierzu auch unsere Kritik mit Newsletter vom 15. Februar 2019). Im Lichte von Art. 11 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 RL 2019/1023 ist schließlich die für den concordato in continuità aziendale erfolgte Kombination von absolute (bzgl. Liquidationswert) und relative priority rule (bzgl. Fortführungsmehrwert) von besonderer Tragweite (Art. 84 Abs. 6 c.c.i.i. 2022).

Mit Blick auf Art. 10 Abs. 2 lit. b RL 2019/1023 hat der italienische Gesetzgeber zudem die Regelungen der Gläubigerklassen überarbeitet. Während für den allgemeinen concordato preventivo die Einteilung in Gläubigerklassen grundsätzlich fakultativ ist (Art. 85 Abs. 1 c.c.i.i. 2022; mit Ausnahme der bevorrechtigten Forderungen nach Abs. 2), hat diese im Unterfall mit Unternehmensfortführung obligatorisch zu erfolgen (Art. 85 Abs. 3 c.c.i.i. 2022).

IV. Fazit und Ausblick

Mit dem richtlinienumsetzenden Dekret Nr. 83/2022 hat der italienische Gesetzgeber abermals tiefgreifend in das italienische Insolvenzrecht eingegriffen. Die Gesetzgebungstechnik des neuen codice ist – wie bereits im Rahmen der Reformen von 2005 bis 2015 – als nicht besonders glücklich einzustufen.

Inhaltlich sticht die composizione negoziata della crisi positiv hervor, die im Vergleich zum ursprünglichen Frühwarnsystem einige Vorteile verspricht. Demgegenüber wurde die Einführung des neuen Restrukturierungsplans („PRO“) bereits im Gesetzgebungsverfahren scharf kritisiert und als redundant sowie verfassungswidrig (mangels Gesetzgebungsauftrag) bemängelt.

Zwar wird eine endgültige Bewertung des neuen codice nicht vor den ersten gefestigten Erfahrungen in der Praxis möglich sein. Die jüngere Vergangenheit sowie die insgesamt kritische Aufnahme des codice im Schrifttum lassen jedoch befürchten, dass der italienische Gesetzgeber bereits in naher Zukunft an den Webstuhl – um im metaphorischen Bilde zu bleiben – zurückkehren wird.

Dr. Johannes Heck, Rechtsanwalt, Avvocato stabilito (Europäischer Rechtsanwalt, zugelassen in Italien)