Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (sog. Jahressteuergesetz 2019) wurde für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer installierten Leistung bis 10 kW ab 2019 bereits eine Steuerbefreiung von der Gewerbesteuer gesetzlich verankert.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 forderte der Bundesrat nun zwar eine Befreiung kleiner PV-Anlagen auch von der Einkommensteuer. Durchsetzen konnte er sich damit aber nicht. Stattdessen hat das Bundesfinanzministerium eine „Vereinfachungsregelung“ vorgelegt.
Was es mit dieser neuen Vereinfachungsregelung auf sich hat, erfahren Sie in diesem Newsletter.