Wenn ein Kommanditist aus der Kommanditgesellschaft ausscheidet oder seine Haftung herabsetzt, haftet er den Gläubigern noch für fünf Jahre nach. Fraglich kann im Einzelfall sein, ab wann diese Nachhaftungsfrist zu laufen beginnt.
Lesen Sie dazu die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Wir wünschen eine spannende Lektüre.