Wird gegen einen Insolvenzverwalter eine Musterfeststellungsklage erhoben, so fragt es sich, ob dies prozessual möglich ist, auch wenn der Insolvenzverwalter selbst nicht unternehmerisch tätig ist. Widerspricht nicht zudem diese besondere Klageart den Vorgaben des Insolvenzrechts zur Forderungsfeststellungsklage? Der Bundesgerichtshof hatte nun die Gelegenheit, sich mit diesen Fragestellungen auseinanderzusetzen.
Lesen Sie dazu die aktuelle Entscheidung des IX. Senats mit zustimmendem Praxishinweis.