- Insolvenzverwalter Volker Böhm erreicht Finanzierung von Transfergesellschaft für 6 Monate
- Mitarbeiter müssen sich nicht arbeitslos melden
- Schließung von „Eisen Knorr“ war bereits vor dem Insolvenzverfahren beschlossen worden
Weiden/Oberpfalz. Die Mitarbeiter des „Fachzentrums Knorr“ müssen sich nun doch nicht bereits zum 1. Februar 2025 arbeitslos melden. Dies teilte der vorläufige Insolvenzverwalter des Unternehmens, Volker Böhm von der Kanzlei Schultze & Braun, heute mit. Die Arbeitnehmer wurden bereits Ende vergangener Woche unterrichtet.
Schon Anfang November 2024 hatte die Ziegler-Gruppe die Schließung des „Fachzentrums Knorr“ angekündigt, das in der Region Weiden als „Eisen Knorr“ bekannt ist. Als Grund gab die Geschäftsführung massive Umsatzeinbrüche infolge der Baukrise an. Zuvor war der Versuch gescheitert, einen Investor für das notleidende Unternehmen zu finden. Die rund 120 Mitarbeiter sollten aber noch bis zum 31. Mai 2025 weiterbeschäftigt werden.
Nachdem Ende November 2024 zahlreiche Ziegler-Unternehmen Insolvenzantrag stellten, musste auch das Fachzentrum Knorr Insolvenz anmelden. Da sich das Geschäft bereits in Abwicklung befindet, war eine Sicherstellung der Lohn und Gehaltszahlungen über den Insolvengeldzeitraum hinaus nicht gewährleistet. „Für die Mitarbeiter bedeutete dies, dass wir einen Großteil nach Auslaufen des Insolvenzgeldes bereits zum 1. Februar hätten freistellen müssen“, erläutert Volker Böhm. „Da viele Mitarbeiter noch keine Anschlussbeschäftigungen gefunden haben, suchten wir mit Hochdruck nach einer Lösung, um die Situation der betroffenen Mitarbeiter zu verbessern.“
Diese Lösung haben Böhm und sein Team nun gefunden: Die betroffenen Mitarbeiter können bereits zum 1. Februar in eine sogenannte Transfergesellschaft wechseln. „Dort erhalten sie bis zu 6 Monate lang 75 Prozent ihres letzten Netto-Entgeltes und werden mit gezielten Qualifikationsmaßnahmen bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen unterstützt“, erläutert Joachim Zobel, der im Team der Insolvenzverwaltung für die Transfergesellschaft verantwortlich ist. Zusätzlich hat sich die Insolvenzverwaltung mit dem Betriebsrat auf einen Insolvenzsozialplan verständigt, aus dem die Mitarbeiter bei Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Abfindungszahlung erhalten werden.
Parallel werden im Rahmen eines Abverkaufs die noch im Angebot befindlichen Waren den Kunden zu Sonderkonditionen angeboten. Dies wird mindestens drei bis vier Monate dauern. „Die Erlöse des Abverkaufs fließen in die Insolvenzmasse und werden nach Abzug der Kosten an die Gläubiger ausgeschüttet“, so Volker Böhm. „Für diesen Abverkauf bleiben rund 30 Mitarbeiter weiterhin beim Fachzentrum Knorr beschäftigt.“ Aber auch diese Mitarbeiter haben Anspruch auf Unterstützung durch die Transfergesellschaft. Ihnen wird für jeden Monat Zugehörigkeit zum Abwicklungsteam ein halber Monat Transfergesellschaft gutgeschrieben.