Mit einem zweifelhaften Beschluss hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden, dass Mehrarbeit iSd § 850a ZPO erst vorliegt, wenn der Schuldner die zeitlichen Grenzen des Arbeitsschutzgesetzes überschreitet. Solange dies nicht der Fall sei, könnten verschiedene Einkommen zusammengerechnet und der vollständigen Pfändung unterworfen werden.
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