Mit Inkrafttreten des StaRUG am 1.1.2021 hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben aus Europa zur Einführung eines präventiven Restrukturierungsverfahrens umgesetzt. Neben dem modularen Verfahren zur Um- und ggf. Durchsetzung eines Restrukturierungsplanes wurden Instrumente zur Krisenfrüherkennung eingeführt. Neben Warn- und Hinweispflichten in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss werden insbesondere die Geschäftsleiter angehalten, frühzeitig auf Krisensituationen zu reagieren.
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