Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde das Einkommensteuergesetz (EStG) um die neue Vorschrift § 35c ergänzt. Diese neue Regelung sieht eine steuerliche Förderung von bestimmten energetischen Einzelmaßnahmen vor. Mithilfe dieser Vorschrift soll das von der Bundesregierung erklärte Ziel, die Treibhausgase bis 2030 zu verringern, unterstützt werden.
Um von der steuerlichen Förderung profitieren zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die wesentlichen Voraussetzungen stellen wir Ihnen in diesem Newsletter vor.