In konsequenter Anwendung der Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung der EuInsVO zur EuGVVO entschied der französische Kassationsgerichtshof, das oberste französische Zivilgericht, im Dezember letzten Jahres, dass sich die Frage der internationalen Zuständigkeit für Klagen von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Übergang von Arbeitsverhältnissen an einen Übernehmer im Rahmen eines englischen „Pre-Pack“ nach der EuGVVO richtet.
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