Wird ein Restrukturierungsvorhaben nach § 31 StaRUG durch den Geschäftsführer einer GmbH ohne entsprechenden Gesellschafterbeschluss angezeigt, stellen sich zahlreiche Fragen an der Schnittstelle des Gesellschaft – und des Restrukturierungsrecht. Ist ein Beschluss der Gesellschafter erforderlich? Wenn ja, gelten die Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht?
Lesen Sie dazu die aktuelle Entscheidung des Amtsgericht Hamburg mit kritischem Praxishinweis.