- Agentur für Arbeit sieht keine Rechtsgrundlage für erneute Auszahlung des Insolvenzgeldes
- Sanierungsgeschäftsführer Detlef Specovius: „Haben die Nachricht mit Entsetzen aufgenommen“
- 320 Mitarbeiter vor der sofortigen Freistellung
Aalen. Die Agentur für Arbeit Ulm hat dem für die Sanierung in Eigenverwaltung von Lindenfarb verantwortlichen Geschäftsführer, Rechtsanwalt Detlef Specovius von Schultze & Braun, sowie dem vorläufigen Sachwalter Dr. Tibor Braun von Illig Braun Kirschnek am Mittwochabend überraschend mitgeteilt, dass es für die 320 Mitarbeiter des Textilveredlers kein Insolvenzgeld geben wird. Der Fortbestand des Unternehmens ist nach dieser Entscheidung akut gefährdet.
„Wir haben die Nachricht mit Entsetzen aufgenommen“, erklärt Geschäftsführer Specovius. „Die Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar und gefährdet die gesamten Sanierungsbemühungen für Lindenfarb. Beharrt die Agentur für Arbeit auf ihrer Haltung, bleibt uns nichts anderes übrig, als den Betrieb mit sofortiger Wirkung stillzulegen und alle Mitarbeiter freizustellen.“ Sie hätten dann lediglich Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Vereinfacht gesagt sieht die Agentur für Arbeit den erneuten Antrag auf Eigenverwaltung nicht als neues Insolvenzereignis an, sondern argumentiert, dass die Forderungen aus dem Verfahren 2016/17 nun wieder aufleben würden. Lindenfarb sei daher als durchgängig zahlungsunfähig anzusehen. Da die Mitarbeiter aber bereits Ende 2016/Anfang 2017 Insolvenzgeld erhalten hätten und dies nur einmal pro Verfahren möglich sei, könne nun kein Insolvenzgeld ausgezahlt werden.
Lindenfarb hatte jedoch im Oktober 2017 seine Gläubiger davon überzeugt, dass der Erhalt des Unternehmens für die Gläubiger die bessere Alternative darstellt und einen Insolvenzplan vorgelegt, der deutlich höhere Quoten auf die offenen Forderungen vorsah als die Gläubiger bei einer Zerschlagung des Unternehmens hätten erwarten können. Die Gläubiger stimmten dem Insolvenzplan daher zu, woraufhin das Amtsgericht Aalen das Eigenverwaltungsverfahren Ende Oktober 2017 aufhob.
Inhalt des Insolvenzplans war jedoch nicht wie üblich ein reiner Erlass von Forderungen, sondern ein anteiliger Verkauf der über die Quotenzahlung hinausgehenden Forderungen an den neuen Eigentümer der Gesellschaft, welcher die Anteile von den Alteigentümern übernahm. Hintergrund dieser Konstruktion war die seinerzeitige gesetzliche Unsicherheit bezüglich der Besteuerung von Sanierungserträgen. Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass sogenannte Sanierungsgewinne besteuert werden müssten. Das Problem dieser Sanierungsgewinne: Sie entstehen ausschließlich auf dem Papier, echte Liquidität fließt dem Unternehmen nicht zu. Dennoch würden Steuern fällig, wodurch viele Unternehmen nicht mehr hätten saniert werden können. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber diese Unsicherheiten mit einer Gesetzesreform ausgeräumt.
„Mit der damaligen Regelung haben wir es geschafft, die rechtlichen Unsicherheiten zu umgehen und aus unserer Sicht Lindenfarb als saniertes Unternehmen aus dem Verfahren zu entlassen. Es existiert darüber hinaus ein Gutachten, das auch der Agentur für Arbeit vorliegt und in dem Lindenfarb attestiert wird, dass bis in den Januar dieses Jahres keine Zahlungsunfähigkeit vorlag und daher auch kein erneuter Antrag gestellt werden musste. Das widerspricht der Argumentation der Agentur für Arbeit und daher handelt es sich aus unserer Sicht bei der aktuell laufenden Eigenverwaltung ganz klar um ein neues Sanierungsverfahren. Folglich müssen auch die Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld haben“, sagt Geschäftsführer Specovius.
Über Schultze & Braun
Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung von Unternehmen in der Krise. Mit rund 700 Mitarbeitern an mehr als 40 Standorten in Deutschland und im europäischen Ausland vereint Schultze & Braun als einer der wenigen Anbieter juristischen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand unter einem Dach. Schultze & Braun unterstützt Unternehmen regional, national und international in allen Sanierungs- und Restrukturierungsfragen, führt sie durch Krise und Insolvenz oder zeigt, wie sich Insolvenzen vermeiden lassen. Darüber hinaus berät und vertritt Schultze & Braun Mandanten in Fragen der klassischen Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung.