Angesichts der steigenden Anzahl von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten hat der italienische Gesetzgeber mit Gesetzesdekret Nr. 118 vom 24.8.2021 das Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform erneut verschoben. Mit dem Ziel, den Unternehmen effektive Instrumente an die Hand zu geben, um Krisensituationen zu meistern, hat der Gesetzgeber zugleich ein neues außergerichtliches Sanierungsverfahren eingeführt und Änderungen an der aktuell geltenden Insolvenzordnung vorgenommen.
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