Im Jahre 2016 hat der italienische Gesetzgeber mit dem besitzlosen Pfandrecht („pegno non possessorio“) eine neue Form der Kreditsicherung in das italienische Recht eingeführt. Bis zum heutigen Tage kommt dieser allerdings keinerlei Bedeutung zu, weil die Regelungen zu dem sog. Pfandrechtsregister fehlen, das die Publizität des Sicherungsrechts gewährleistet. Diese Lücke ist nun gefüllt worden: Mit Wirkung zum 25.8.2021 treten die ministerialen Ausführungsbestimmungen betreffend die Einrichtung des digitalen Pfandrechtsregisters in Kraft.
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