Grundsätzlich „sperrt“ eine Insolvenzantragstellung in einem andern EU Mitgliedstaat spätere Entscheidungen über die Insolvenzeröffnung in einem anderen Mitgliedstaat. Wie sieht es insoweit im Verhältnis zu dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit aus?
Lesen Sie dazu eine aktuelle Entscheidung des BGH.