Hamburg, 09.06.2020
Das Modeunternehmen BONITA GmbH (‚BONITA‘) mit Sitz in Hamminkeln setzt seinen Sanierungskurs mit Nachdruck fort. Das Traditionsunternehmen hat am 08.06.2020 beim Amtsgericht Hamburg ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Das Gericht hat die Sanierungschancen von BONITA als positiv eingestuft und mit Beschluss vom 09.06.2020 das Schutzschirmverfahren zugelassen.
Die behördlich angeordneten Ladenschließungen im Zuge der Corona-Krise hatten auch bei BONITA zu erheblichen Umsatzausfällen geführt. Daher hatte sich die Unternehmensgruppe in den letzten Wochen intensiv um eine Staatsbürgschaft bemüht. Nachdem diese nicht im erforderlichen Umfang genehmigt wurde, hat sich BONITA aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit unter den gerichtlichen Schutzschirm begeben. Bei dem Schutzschirmverfahren handelt es sich um ein besonderes Verfahren zur Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und ist weiterhin uneingeschränkt handlungs- und weisungsbefugt. Die BONITA-Geschäftsführung wird dabei durch die erfahrenen GÖRG-Sanierungsexperten Dr. Thorsten Bieg und Prof. Dr. Gerrit Hölzle sowie Rechtsanwalt Detlef Specovius (Kanzlei Schultze & Braun) unterstützt. Als Sanierungsgeschäftsführer (CRO) sind sie in die Geschäftsführung von BONITA eingetreten. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz (Kanzlei White & Case) bestellt.
Im Zuge des Schutzschirmverfahrens wird die Geschäftsführung den bereits Ende 2018 eingeleiteten Sanierungskurs von BONITA konsequent fortsetzen. Alle Geschäftsprozesse und Kostenstrukturen stehen auf dem Prüfstand. Dazu zählt auch das Filialnetz. Das BONITA Management wird dazu Gespräche mit den Vermietern aufnehmen.
Eigenverwaltungsteam BONITA GmbH
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
RA Dr. Thorsten Bieg, Partner, CRO, Hamburg
RA Prof. Dr. habil Gerrit Hölzle, Partner, CRO, Hamburg
RA Holger Rhode, Partner, Insolvenzverwaltung, Düsseldorf
RA Harald Ick, LL.M., Partner, M&A, Hamburg
RA Dr. Karl-Friedrich Curtze, Assoziierter Partner, Insolvenzrecht, Hamburg
Schultze & Braun
RA Detlef Specovius, CRO, Insolvenzrecht, Federführung
RA Michael Böhner, Insolvenzrecht
StB Sebastian Knabe, Insolvenzrecht
RA Joachim Zobel, Arbeitsrecht, Nürnberg
Alexander von Sänger, Arbeitsrecht, Nürnberg
RAin Dr. Annerose Tashiro, Internationales Recht
WP / StB Guido Koch, Liquiditätsplanung, Berlin
White & Case
RA Dr. Sven-Holger Undritz (Vorläufiger Sachwalter)
RAin Dr. Ellen Meyer-Sommer (Insolvenzrecht)
RA Dr. Henning Mordhorst (Insolvenzrecht)
Über BONITA GmbH
Die 1969 gegründete Modemarke BONITA ist im Bereich der Kombi-Mode für die ‚Best Ager‘ Kundinnen angesiedelt. BONITA betreibt 676 Filialen, 61 Shop-in-Shops und ist neben dem Kernmarkt Deutschland auch in Österreich, der Schweiz und in den Beneluxstaaten aktiv. Das Unternehmen beschäftigt 2.779 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit 2012 ist BONITA eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TOM TAILOR SE mit Sitz in Hamburg.
Pressekontakt
Christina Krings
Tel. +49 221 33660-202, E-Mail: ckrings@goerg.de