Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpakt die steuerliche Behandlung von Warenlieferungen ins EU-Ausland neu geregelt. Die Schwellenwerte, ab denen die Umsatzsteuer desjenigen Mitgliedstaates abgeführt werden muss, in den die Ware letztlich gelangt, wurden ersetzt und deutlich abgesenkt. Anders als bisher können Unternehmen aber die Registrierungspflicht in verschiedenen Mitgliedstaaten umgehen, indem sie ihre Umsatzsteuern zentral abführen. Wie das neue System genau funktioniert und was Sie bei der Umstellung besonders beachten sollten, erklären wir Ihnen in diesem Newsletter.
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