Erst Kurzarbeit, dann die Steuererklärung

13. Oktober 2021 Blog Steuerberatung

Nie waren so viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit wie während des vergangenen Jahres. Zeitweise waren das knapp sechs Millionen Menschen, rund jeder sechste sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Diese Arbeitnehmer müssen nun tätig werden. Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Nach dem Einkommensteuergesetz ist jeder verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, sobald er Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen hat. Zu diesen Lohnersatzleistungen zählen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Kinderkrankengeld oder Elterngeld, aber eben auch das Kurzarbeitergeld und die Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Leistungen werden alle steuerfrei ausbezahlt, es wird davon also keine Lohnsteuer einbehalten.

Weshalb muss aber dann doch eine Steuererklärung abgegeben werden? Das liegt an dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld und weitere Lohnersatzleistungen im ersten Schritt dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. Dadurch erhöht sich der persönliche Steuersatz, der dann im nächsten Schritt auf das reguläre Einkommen ohne Einbeziehung von Lohnersatzleistungen angewendet wird. In vielen Fällen kann es daher sein, dass betroffene Arbeitnehmer Steuern nachzahlen müssen.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2020 endet am 31. Oktober 2021. Sofern die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt wird, endet die Abgabefrist am 31. Mai 2022. Es ist in jedem Falle ratsam, nicht abzuwarten bis das Finanzamt an die Abgabe der Erklärung erinnert. Denn wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig beim Finanzamt einreicht, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen.

Petra Köninger

startete ihre Karriere als Auszubildende zur Steuerfachangestellten bei Schultze & Braun. Nach einem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg arbeitet sie seit 2016 als Steuerberaterin bei Schultze & Braun in Achern (Ortenau). Besonders beschäftigt sie sich mit der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.