Im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde mit § 146a AO eine gesetzliche Regelung geschaffen, mit der Manipulationen elektronischer Aufzeichnungssysteme ausgeschlossen werden sollen. Demnach sollen alle elektronischen Kassensysteme ab dem 1. Januar 2020 mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) ausgestattet sein.
Zunächst hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Einführungsfrist noch bis zum 30. September 2020 verlängert. Der Grund: Es gab zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ausreichend viele TSE am Markt. Einige Bundesländer haben sich nun dazu entschlossen, den Unternehmen für die Einführung ein weiteres Mal mehr Zeit zu geben.
Dennoch besteht sehr dringender und kurzfristiger Handlungsbedarf. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Newsletter.