Das Thema elektronische Kassenführung ist immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung gerückt. Zuletzt wurde deshalb das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Es hat die Regeln zur Kassenführung deutlich verschärft. Ziel ist es, die „Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs“ zu sichern. Um Steuerhinterziehung zu bekämpfen, soll verhindert werden, dass der Steuerpflichtige die Kassensysteme technisch manipuliert.
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