Fließen dem Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch Erträge zu, die aber bereits in der Zeit der Insolvenz begründet wurden, ist manchmal streitig, ob diese dem Schuldner persönlich oder der Insolvenzmasse zustehen.
Lesen Sie dazu eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs.