Mit einem aktuellen Beschluss knüpft der BGH die Feststellung des Vermögensverfalls wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens. Bis dahin hat der Betroffene somit Zeit, seine Vermögensverhältnisse mittels eines Insolvenzplans neu zu ordnen und einen Zulassungswiderruf zu verhindern.
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