Tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, ist mitunter fraglich, ob die Regelung auch auf Sachverhalte Anwendung findet, die bereits in der Zeit vor Wirksamwerden der Gesetzesänderung begründet wurden.
Mit einem solchen Sachverhalt beschäftigt sich die heutige Entscheidung. Wir wünschen eine spannende Lektüre.