In einer Insolvenz über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft hat der Insolvenzverwalter häufig auch Ansprüche auf (Wieder-)Erbringung der Hafteinlage gegenüber den Kommanditisten geltend zu machen. Häufig ist dabei unklar, in welchem Umfang diese Haftung im konkreten Einzelfall genau besteht und welche Forderungen dabei zu berücksichtigen sind.
Lesen Sie dazu eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Wir wünschen eine spannende Lektüre.