Der Restrukturierungsplan, das zentrale Instrument für die Restrukturierung unter dem StaRUG, sieht einen Paradigmenwechsel vor: Nun wählt der Schuldner aus, in wessen Rechte der Plan eingreift. Anders als im Insolvenzverfahren kann der Schuldner dabei Gläubigergruppen außen vor lassen. Den neuen gesetzlichen Rahmen hierfür stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
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