Die Steuerbefreiung für den Erwerb des Familienheims in der Erbschaftsteuer ist immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Rechtsprechung. So hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 29.11.2017 (Az. II R 14/16) mit der Frage beschäftigt, was genau erfüllt sein muss, damit der Erbe zum Eigentümer des Familienheims wird und auf diese Weise in den Genuss der Erbschaftsteuerbefreiung kommt.
Das Ergebnis der Entscheidung vermag nicht zu überzeugen und führt in der Praxis zu Folgeproblemen und Rechtsunsicherheit. Näheres erfahren Sie in diesem Beitrag.