Für Ehegatten steht bei der Errichtung ihres Testaments in der Regel die Versorgung des überlebenden Ehegatten im Vordergrund. An dieser Stelle erfreut sich das sogenannte Berliner Testament besonderer Beliebtheit, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Gemeinsame Kinder werden zu Schlusserben bestimmt.
Ob das Berliner Testament auch im Falle einer Trennung oder Scheidung wirksam bleibt, erfahren Sie in diesem Newsletter.
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