Für eine gesteuerte Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall stehen dem Erblasser neben Testamenten auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts offen. Im Recht der Personengesellschaften besteht die Möglichkeit der Zuwendung von Rechtspositionen kraft gesellschaftsvertraglicher Regelung. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass die gesellschaftsvertraglich auf den Todesfall vorgesehene Anwachsung eines Gesellschaftsanteils an einer GbR unter allseitigem Abfindungsausschluss eine Schenkung darstellen kann und damit der Pflichtteilsergänzung unterliegt. Näheres erfahren Sie in unserem Newsletter.
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