Hat ein Anfechtungssachverhalt internationale Bezüge, stellt sich die Frage, welches Recht bei der Anfechtung zu beachten ist. Grundsätzlich kommt es dabei (auch) auf das Recht des Staates an, dem die angefochtene Handlung unterliegt. Wie verhält es sich aber, wenn ein Dritter, am ursprünglichen Vertragsverhältnis nicht Beteiligter, auf die Schuld eines Vertragspartners zahlt?
Lesen Sie dazu die Besprechung einer aktuellen Entscheidung des EuGH. Wir wünschen eine spannende Lektüre.