- Insolvenzplanverfahren erfolgreich abgeschlossen – Verband kann sich wieder voll und ganz auf seine Angebote im sozialen und karitativen Bereich fokussieren
- Insolvenzverwalter Volker Böhm konnte mit Sanierungsmaßnahmen und Insolvenzplan maßgeblich dazu beitragen, dass der Verband seine wichtigen Aufgaben weiterhin erfüllen kann
- Die Gläubiger des Verbands haben über das Sanierungsinstrument Insolvenzplan eine überdurchschnittlich hohe Quote auf ihre anerkannten Forderungen erhalten
Erlangen / Nürnberg. Die Möglichkeiten des Insolvenz- und Sanierungsrechts zum Vorteil aller eingesetzt – so lässt sich die Sanierung des ASB-Regionalverbands Erlangen-Höchstadt e.V. in wenigen Worten zusammenfassen. Seit vor wenigen Wochen die sogenannte Überwachung des Insolvenzplans vom Amtsgericht in Fürth aufgehoben wurde, kann sich der Verband nun endgültig wieder voll und ganz auf seine Angebote im sozialen und karitativen Bereich fokussieren. „Der ASB-Regionalverband ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen und karitativen Lebens in der Stadt Erlangen und dem Landkreis Höchstadt“, sagt Volker Böhm von Schultze & Braun, der die Sanierung des Verbandes als Insolvenzverwalter begleitet und den Insolvenzplan erstellt hatte. „Die Entwicklung, die der Verband seit dem Insolvenzantrag im September 2019 genommen hat, zeigt, welche Möglichkeiten das Insolvenz- und Sanierungsrecht auch im sozialen und karitativen Bereich bietet. Es freut mich sehr, dass wir dazu beitragen konnten, dass der ASB-Regionalverband Erlangen-Höchstadt seine wichtigen Aufgaben weiterhin erfüllen kann.“
Der ASB-Regionalverband Erlangen-Höchstadt hatte im September 2019 aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten einen Insolvenzantrag gestellt. Der Verband zählte damals rund 25 hauptamtliche Mitarbeitende sowie 300 ehrenamtliche Helfer und rund 10 000 Mitglieder. Der Geschäftsbetrieb des Verbands konnte das gesamte Verfahren über fortgeführt werden. Der ASB-Regionalverband Erlangen-Höchstadt konnte nahezu alle Angebote und Tätigkeitsbereiche weiterführen. Dazu zählen insbesondere die Alltagsretter, die Flüchtlingshilfe, das Kleider-Café, der Bevölkerungsschutz, der (Schul-)Sanitätsdienst, die Jugendarbeit (ASJ), die Ausbildung und der Patientenhilfsdienst.
Kurz nach dem Insolvenzantrag hatte Volker Böhm zusammen mit der Geschäftsleitung Sanierungsmaßnahmen ergriffen und im Frühjahr 2020 einen Insolvenzplan erstellt – eine Art Vergleich des Verbands mit seinen Gläubigern zur Beseitigung der Insolvenz. Die Gläubiger stimmten dem Plan, der eine Weiterführung des Verbandes und verschieden Zahlungen an die Gläubiger vorsah, im Frühjahr 2020 zu. „Nachdem der Verband alle Bedingungen des Plans erfüllt hat, hat das Insolvenzgericht die sogenannte Planüberwachung beendet“, sagt Böhm, der als verantwortlicher Partner den Nürnberger Standort der bundesweit vertreteten Kanzlei Schultze & Braun leitet. „Durch den Insolvenzplan konnte der Regionalverband mit seinen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern erhalten bleiben und sein soziales und karitatives Angebot fortführen. Auch die Gläubiger haben hiervon profitiert, da sie über dieses Sanierungsinstrument eine höhere Quote auf ihre anerkannten Forderungen erhalten haben. Man kann also definitiv sagen, dass die Möglichkeiten des Insolvenz- und Sanierungsrechts beim ASB-Regionalverband Erlangen-Höchstadt e.V. zum Vorteil aller eingesetzt worden sind“, fasst der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht zusammen, der bereits zahlreiche Unternehmen und eingetragene Vereine aus der Metropolregion Nürnberg in ihren Insolvenzverfahren begleitet hat und derzeit unter anderem als gerichtlich bestellter Sachwalter die Sanierung des Diakonievereins Amberg beaufsichtigt.