Wenn ein Arbeitgeber aus nachvollziehbaren Gründen irrtümlich annimmt, dass keine soziale Auswahl notwendig sei und dies sich später als unzutreffend erweist, kann er im Prozess relevante Umstände ergänzend vorbringen, ohne dass er in unzulässiger Weise Kündigungsgründe nachschiebt.
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