Patronatserklärungen können in der Insolvenz einer Konzerngesellschaft eine große Rolle spielen. Von Bedeutung für den Insolvenzverwalter oder begünstigte Gläubiger ist in internationalen Sachverhalten die Frage, vor den Gerichten welchen Staates gegebenenfalls Klage erhoben werden muss.
Lesen Sie dazu eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes.