Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber durch das „MoMiG“ u.a. die kodifizierten und nicht kodifizierten (Rechtsprechungs-) Regeln zu den sog. „eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen“ abgeschafft. Gleichwohl gibt es bis heute noch Nachwirkungen, wie ein aktueller Fall des BGH belegt.
Wir wünschen eine spannende Lektüre.