Amtsgericht genehmigt Eigen­verwaltung bei Lindenfarb

21. März 2019 Pressemitteilung

  • Geschäftsführer Specovius: „Ein solches Verfahren wird nur genehmigt, wenn das Gericht hinreichende Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung sieht“
  • Dr. Tibor Braun von Illig, Braun und Kirschnek zum vorläufigen Sachwalter bestellt

Aalen. Das Amtsgericht Aalen hat dem Antrag des Automobilzulieferers Lindenfarb Textilveredelung Julius Probst GmbH & Co. KG entsprochen und ein vorläufiges Sanierungsverfahren in Eigen­verwaltung angeordnet. „Ein solches Verfahren wird nur genehmigt, wenn das Gericht hinreichende Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung sieht“, erklärt der mit der Restrukturierung beauftragte Geschäftsführer, Rechtsanwalt Detlef Specovius von Schultze & Braun.

Bei einem Sanierungsverfahren in Eigen­verwaltung gibt es keinen Insolvenzverwalter, sondern lediglich einen Sachwalter, der das Verfahren für die Gläubiger begleitet und überwacht. Das Amtsgericht Aalen bestellte am Dienstag den Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun von Illig, Braun und Kirschnek zum vorläufigen Sachwalter.

Lindenfarb hatte am Montag nach einem deutlichen Auftragsrückgang ein Sanierungsverfahren in Eigen­verwaltung beantragt. Mit rund 300 Mitarbeitern ist Lindenfarb Europas größter Dienstleister im Bereich der Textilveredelung.

Über Schultze & Braun
Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung von Unternehmen in der Krise. Mit rund 700 Mitarbeitern an mehr als 40 Standorten in Deutschland und im europäischen Ausland vereint Schultze & Braun als einer der wenigen Anbieter juristischen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand unter einem Dach. Schultze & Braun unterstützt Unternehmen regional, national und international in allen Sanierungs- und Restrukturierungsfragen, führt sie durch Krise und Insolvenz oder zeigt, wie sich Insolvenzen vermeiden lassen. Darüber hinaus berät und vertritt Schultze & Braun Mandanten in Fragen der klassischen Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung.


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