Als „ein ambitioniertes Programm“ betitelte die Bundesregierung ihr Konjunktur- und Zukunftspaket, das sie in der vergangenen Woche vorlegte. Und in der Tat: Selten wurden in einem Konjunkturpaket derart große Summen bewegt. Auf 130 Milliarden Euro beziffert die Bundesregierung das Volumen ihrer Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Folgen.
Zu den beschlossenen Maßnahmen zählen auch eine ganze Reihe steuerlicher Aspekte, etwa die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, die Einführung eines Optionsmodells bei der Körperschaftsteuer oder erweitere Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter.
Die wichtigste steuerliche Maßnahme sollte aus Sicht der Unternehmen jedoch die Absenkung der Umsatzsteuer sein.
Was Unternehmen dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Newsletter.
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