Abrundung des dreijährigen Entwicklungsprozesses: Das Naëmi-Wilke-Stift Guben nutzt  Eigenverwaltungsverfahren als wichtigen Schritt in der Umstrukturierung und Vorbereitung auf die Krankenhausreform 

04. September 2024 Pressemitteilung Verfahren

Guben, 04.09.2024: Das Naëmi-Wilke-Stift Guben hat am 3. September 2024 beim zuständigen Amtsgericht Cottbus einen Antrag auf Durchführung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist die Umstrukturierung des Stifts zur Vorbereitung auf die Krankenhausreform.  Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen in der gesamtdeutschen Krankenhauslandschaft sowie die überregionale Versorgungsverantwortung erfordern heute ein Arbeiten in Netzwerken und Unternehmensverbünden. Dafür ist es erforderlich, das Krankenhaus als eigenständiges Unternehmen neu aufzustellen. Seit 1878 sind das Krankenhaus und die Stiftung in einer Struktur miteinander verbunden, die Stiftung soll nun aus dem täglichen Geschäft in den Hintergrund treten. Das Eigenverwaltungsverfahren wird auch vor dem Hintergrund eingeleitet, dass der Transformationsfonds erst für 2026 angekündigt ist. Die krankenhaus- und landesseits geforderte Übergangsfinanzierung des Bundes kommt nicht oder zu spät. 

Das Eigenverwaltungsverfahren hat keine Auswirkungen auf den laufenden Krankenhausbetrieb, die Patienten werden regulär weiterversorgt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind durch das Insolvenzgeld abgesichert. Auch die Geschäftspartner werden weiter zuverlässig entlohnt. 

„Ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung schützt diesen rechtlichen Umstrukturierungsprozess und schirmt den Krankenhausbetrieb so ab, dass die Patientenversorgung uneingeschränkt weiterläuft“, erklärt Andreas Mogwitz, Verwaltungsdirektor der Stiftung. Die Voraussetzungen für eine Umstrukturierung sind gut. „Mit der Weiterentwicklung des Krankenhauses nach der Corona-Pandemie, haben wir jetzt schon das passende Profil für den Betrieb des Krankenhauses unter den Bedingungen der Krankenhausreform erstellt. Entscheidend war hier auch die Unterstützung durch das Brandenburg-Paket der Landesregierung und die Zusage des Standorterhalts durch unseren Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke und unsere Ministerin Ursula Nonnemacher.  Ohne diese Gewissheit und diese konkrete Finanzhilfe wäre auch die bisherige Entwicklung nicht möglich gewesen. Es ist gut zu wissen, dass das Land weiter zum Standort steht.“  

Dem Naëmi-Wilke-Stift Guben steht das erfahrene Restrukturierungsteam der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte zur Seite und wird als Team - geführt von Steuerberaterin Dorit Aurich und Rechtsanwältin Nicole Riedemann - die Stiftung durch die Sanierung leiten. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe von der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun bestellt. 

„In diesem Verfahren werden wir den Vorstand und das Kuratorium darin unterstützen, den bereits begonnenen Sanierungsprozess fortzusetzen. Durch das Eigenverwaltungsverfahren sind die Weichen gestellt, um ein langfristig wirtschaftlich tragfähiges Ergebnis für das Naëmi-Wilke-Stift Guben zu erreichen“, so Dorit Aurich.  

Das Naëmi-Wilke-Stift Guben hat den bisherigen dreijährigen Entwicklungsprozess ohne staatliche Betriebszuschüsse oder Darlehen umgesetzt, die Zielplanung für die Folgejahre weist für Krankenhaus und Stiftung ein positives Betriebsergebnis aus. Entsprechend zuversichtlich äußert sich auch Gubens Bürgermeister Fred Mahro: „Viele Städte mit vergleichbarer Einwohnerzahl haben kein Krankenhaus mehr oder es droht der Verlust. Durch die Umstellung auf ein überregionales und komplexes Versorgungsprofil profitieren wir schon heute von den Spezialangeboten und können dadurch eine lokale Grundversorgung weiterhin anbieten.“ 

Michael Zaske, verantwortlicher Abteilungsleiter beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in Potsdam, erklärt: „Das Land hat in den letzten Jahren durch eine zielgenaue Planung mit der Orthopädie, der Schmerzbehandlung und der Gastroenterologie die Grundlage für nachhaltige Versorgungsschwerpunkte geschaffen und sieht den Standort weiter im Krankenhausplan des Landes. Dies schafft die Voraussetzungen für die Umstrukturierung, da die Krankenhausreform diesen Weg der Profilierung fortsetzen wird. Das Land steht weiter zum Standort und wird den weiteren Umstrukturierungsprozess eng begleiten.“ 

Neben der Profilierung, stehen auch die Ambulantisierung und die Digitalisierung im Fokus der  Entwicklung am Standort Guben: „Insbesondere im Rahmen der Grund- und Notfallversorgung haben wir ein erhebliches Unterstützungs- und Synergiepotential durch Digitalisierung und die Einbeziehung ambulanter Strukturen. Mit der ‚Notaufnahme mit Schwerpunktzeiten‘ sowie der innerklinischen telemedizinischen Basisplattform sind wir bereits seit 2023 in der Umsetzung“, ergänzt Verwaltungsdirektor Mogwitz.  

Somit stellt das Eigenverwaltungsverfahren nicht den Beginn, sondern den Abschluss eines längeren Umwälzungsprozesses dar. „Zusätzlich zu der Pandemie und der allgemeinen Krisensituation, hat der bisherige Weg der Veränderung unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gefordert. Mit einer neuen Grundstruktur, den neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern sowie einer Perspektive für die Krankenhausreform, erhöhen wir die Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine zufriedenstellende Arbeit unverzichtbar ist“, begründet Markus Müller, Rektor und theologischer Vorstand der Stiftung, die Umstrukturierung.  

Neben der anstehenden neuen Krankenhausplanung, betreibt das Naëmi-Wilke-Stift Guben zusammen mit Partnern auf polnischer Seite und der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg den Aufbau eines europäischen Gesundheitszentrums in Gubin. Da dieses Zentrum in 2025/26 in Betrieb gehen soll, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine zukunftssichernde Aufstellung der Rechtsform und der Trägerstruktur des Krankenhauses gekommen.