Die gesetzlichen Lockerungen beim Insolvenzgrund der Überschuldung sind zum Jahresende 2023 ersatzlos ausgelaufen. Was das für Geschäftsleiter von Unternehmen mit dem Blick auf die Insolvenzantragspflicht bedeutet und warum sie auch die Zahlungsunfähigkeit im Blick haben sollten, erläutert Dr. Jürgen Erbe von Schultze & Braun.